Ferienregelung 2023/24
Herbstferien:02.10.2023 - 14.10.2023
Weihnachtsferien:23.12.2023 - 02.01.2024
Winterferien:12.02.2024 - 23.02.2024
Osterferien: 28.03.2024 - 05.04.2024
Pfingstferien:18.05.2024 - 21.05.2024
Sommerferien:20.06.2024 - 02.08.2024
unterrichtsfreie Tage:30.10.2023 & 10.05.2024
frei bewegliche Ferientage22.12.2023 & 22.05.2024

Entschuldigungsvordruck für Eltern

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    Häufig gestellte Fragen

    Mein Kind ist krank. Was muss ich beachten?

    Wenn Sie ihr Kind krank melden müssen, bitten wir Sie dies bis spätestens 08.30 Uhr telefonisch zu tun. Sollte ein Arztbesuch notwendig sein, können Sie den Krankenschein nachträglich beibringen bzw. eine schriftliche Entschuldigung scheiben oder das Formular ausfüllen.

    Download: Entschuldigungsvordruck

    Wie kann ich mein Kind bei Ihnen anmelden?
    Mit Beginn eines neuen Schuljahres erfolgt bereits die Anmeldung der künftigen Erstklässler.

    Im Amtsblatt der Stadt Geithain bzw. der LVZ wird bereits im Vorfeld über die Anmeldetermine informiert. Sollten Sie an den Anmeldeterminen verhindert sein, ist auch eine individuelle Anmeldung in Absprache mit der Schulleitung möglich. Alle weiteren Termine werden Ihnen dann zur Anmeldung mitgeteilt.

    Wann und wie oft finden Elternabende statt?
    In der Regel finden 2 mal jährlich Elternabende statt. Einer zu Beginn des Schuljahres und einer im 2. Schulhalbjahr. Die Elternsprecher sind zudem noch mindestens 2 mal im Schuljahr zur Schulkonferenz, als schulisches Entscheidungsgremium geladen.
    Ist mein Kind versichert?
    Alle Schüler sind grundsätzlich während der Schulzeit und auf dem Schulweg versichert. Beim Eintreten eines Versicherungsfalles informieren Sie bitte umgehend die Schulleitung bzw. den entsprechenden Klassenleiter.
    Ist die Schule gut an den öffentlichen Nahverkehr angeschlossen?
    Über den ÖPNV wird gewährleistet, dass jedes Kind zeitnah nach Unterrichtsschluss mit dem Bus oder Taxi seinen Heimatort bzw. den Hort zur Nachmittagbetreuung erreichen kann.

    Auch für den Unterrichtsbeginn 07.30 Uhr werden alle Schüler mit entsprechenden Verkehrsmittel pünktlich zur Schule gebracht.

    Kann ich mein Kind vom Unterricht freistellen lassen?
    Der Klassenleiter darf Ihr Kind in dringenden Fällen, nach schriftlichem Antrag, 2 Tage vom Unterricht freistellen. Ab dem 3. Tag entscheidet der Schulleiter. In jedem Fall ist der Unterrichtstoff nachzuholen. Für die Urlaubsplanung ist ausschließlich die Ferienzeit zu nutzen!